Horrocks e.V. | John Horrocks e.V. – Fliegenfischen
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Jugendordnung des Traditionsvereins im Fliegenfischen „John Horrocks“ Thüringen e.V.“ vom 18.01.2003

§ 1 Grundsatz
Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 5 der Satzung des Traditionsvereins im Fliegenfischen „John Horrocks“ Thüringen e.V. werden die jugendlichen Mitglieder des Vereins besonders unterstützt. Nähere Bestimmungen hierzu enthalten die nachfolgenden Regelungen dieser Jugendordnung.

§ 2 Gültigkeit
Die Jugendordnung hat nur für Mitglieder der Jugendgruppe Gültigkeit.

§ 3 Jugendgruppe
Acht- bis achtzehnjährige Vereinsmitglieder können Mitglieder der Jugendgruppe werden. Hierzu ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters an den Vereinsvorstand zu richten.

§ 4 Jugendarbeit
Die Jugendarbeit des Traditionsvereins im Fliegenfischen „John Horrocks“ Thüringen e.V. hat zum Ziel, die Jugendlichen zu waidgerechten Sportfischern heranzubilden, in ihnen die Achtung vor der Kreatur zu festigen und im Sinn von Naturschutz und Umweltschutz einzuwirken.

§ 5 Veranstaltungen
Die Mitglieder der Jugendgruppe sind gehalten, an den für sie festgelegten Veranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme dient auch der Vertiefung der Kameradschaft und der Weiterbildung fischereilicher Erkenntnisse und Interessen.

§ 6 Jugendsprecher
Zur Unterstützung des Jugendwartes wird jedes zweite Jahr von den Jugendlichen ein Sprecher gewählt.

§ 7 Jugendwart
Die Leitung der Jugendgruppe hat der Jugendwart. Er wird von der Mitgliederversammlung, auf Vorschlag der Jugendgruppe, alle 3 Jahre gewählt und ist Mitglied des Vereinsvorstandes.

§ 8 Bericht in der Mitgliederversammlung
Der Jugendwart berichtet in der Mitgliederversammlung über die Jugendarbeit und die dafür verwendeten Vereinsmittel.

Die Jugendordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 18.01.2003 mit der Satzungsänderung beschlossen und erlangt mit diesem Beschluss Rechtskraft.

Erfurt den 18.01.2003

gez. Ambrosy

(Vorsitzender)

gez. Kramer

(stellvertretender Vorsitzender)