Horrocks e.V. | John Horrocks e.V. – Fliegenfischen
Berichte

Berichte

Publikationen Traditionsverein im Fliegenfischen „John Horrocks" Thüringen e.V.

Allgemeines 
Alle gemeinnützigen Organisationen haben seit dem 01.01.2005 durch ein neues Gesetz die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Dies bedeutet, dass auch gemeinnützige Angelvereine ihre gewählten Vorstandsmitglieder (z.B. Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, Schatzmeister, Gewässer- und Jugendwarte) gegen die Folgen von Unfällen versichern können. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Aktivitäten, einschließlich der damit verbundenen Wege, welche im Zusammenhang der ehrenamtlichen Tätigkeit für den Angelverein stehen. 

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung 
Das Wichtigste nach Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Wiederherstellung der Gesundheit und die Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft. Hierfür erbringt die VBG neben der medizinischen Rehabilitation folgende Leistungen:

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufshilfe)
Eine frühzeitige und dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist das Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist in manchen Fällen trotz optimaler medizinischer Rehabilitation jedoch nicht ohne weiteres möglich. In diesen Fällen ist es das wichtigste Ziel der VBG, zusammen mit dem Arbeitgeber den Arbeitsplatz zu erhalten. Kann der bisherige Beruf aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr ausgeübt werden, gewährt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen zur beruflichen Anpassung und Weiterbildung.

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Rehabilitation)
Mit der sozialen Rehabilitation ermöglicht die gesetzliche Unfallversicherung die Rückkehr in das tägliche Leben und in die soziale Gemeinschaft. Das Leistungsangebot umfasst Wohnungshilfe (z.B. Umbau der sanitären Einrichtungen, Einbau von breiten Türen), Kraftfahrzeughilfen, Kommunikationshilfen.

Finanzielle Hilfen
Die finanziellen Leistungen helfen dem Versicherten, die wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit abzumildern.

Versicherte erhalten Verletztengeld, wenn infolge eines Versicherungsfalls Arbeitsunfähigkeit besteht oder aufgrund einer Heilbehandlungsmaßnahme eine ganztägige Erwerbstätigkeit zunächst nicht ausgeübt werden kann. Die Höhe des Verletztengeldes orientiert sich am bisherigen Einkommen. Sie erhalten Übergangsgeld zur Sicherung des Unterhalts, wenn sie an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt eine Verletztenrente, wenn infolge eines Versicherungsfalls dauerhaft körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, die die Erwerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt mindern. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% und einem Jahresarbeitsverdienst von 35.000,00 € ergäbe sich eine Verletztenrente von monatlich 388,00 €. Ehegatten / eingetragene Lebenspartner bzw. Waisen eines verstorbenen Versicherten erhalten Witwer-/Witwen bzw. Waisenrente.

Alle oben aufgeführten Leistungen werden unabhängig von den Leistungen eventuell bestehender privater Unfallversicherungen gewährt und sind nicht an vertragliche Höchstgrenzen gebunden!

Anmeldung und Beitrag
Eine Pflicht zur Versicherung der gewählten Ehrenamtsträger besteht nicht. Es handelt sich um eine freiwillige Versicherung, welche eine sinnvolle und kostengünstige Variante zur Absicherung der Vorstandsmitglieder darstellt.

Versicherungsschutz ist frühestens einen Tag nach Antragseingang gegeben. Der Beitragssatz beträgt nur 2,73 € je Ehrenamtsträger für das Jahr 2005.

Die schnellste und einfachste Art der Anmeldung kann über das Internet unter www.vbg.de  von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied vorgenommen werden. Hierbei muss lediglich die Anzahl und die Funktion

der gewählten und zu versichernden Ehrenamtsträger angegeben werden. Aufnahmeanträge liegen auch in der Geschäftsstelle des Thüringer Landesangelfischereiverbandes e.V., Moritzstr. 14, 99084 Erfurt für Sie bereit.

Selbstverständlich können die Anträge und weitere Informationen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger, der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Bezirksverwaltung Erfurt, Koenbergkstr. 1, 99084 Erfurt, Tel. 0361-2236-242, Fax 0316-2236282, Mail jens.duemmler@vbg.de abgefordert werden.

Petri Heil und Tight Lines wünscht Jens Dümmler vom Traditionsverein im Fliegenfischen „John Horrocks“ Thüringen e.V.

Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Fischereigesetzes vom 26.02.2004 können die Fischereibehörden außer den nebenamtlichen staatlichen auch ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher bestellen.
Nicht zuletzt aus Kostengründen werden im Freistaat in der Regel private Fischereiaufseher bestellt.
Das Nähere über die Bestellung, die Verpflichtung und den Inhalt der Aufgaben, die Pflichten und Befugnisse sowie die Aus- und Fortbildung der Fischereiaufseher bestimmt die Thüringer Verordnung über die Fischereiaufsicht vom 10. Januar 1995.
Die Bestellung der Fischereiaufseher erfolgt durch die untere Fischereibehörde, in deren Gebiet das (zu beaufsichtigende) Fischgewässer liegt. Dies sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Aus alledem folgt, dass die Tätigkeit als privater Fischereiaufseher eine hoheitliche (staatliche) Aufgabe darstellt und im Ehrenamt ausgeübt wird.

Gesetzlich gegen das Risiko Arbeitsunfall versichert sind unter anderem Personen, die für eine Gebietskörperschaft (Kommune, Land, Bund) ehrenamtlich tätig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 a Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII -).
Das bedeutet, dass auch Fischereiaufseher unfallversichert sind.
Der Unfallversicherungsschutz beschränkt sich nicht nur auf die Fischereiaufsicht im eigentlichen Sinn.

Eingeschlossen sind die Teilnahme an Veranstaltungen, die mit der Tätigkeit in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen, wie z. B. der Besuch eines Vorbereitungslehrganges (§ 8 Thüringer Verordnung über die Fischereiaufsicht) oder einer Fortbildungsveranstaltung (§ 9 der Verordnung).
Versicherungsschutz besteht auch auf den mit der Aufseher-Tätigkeit unmittelbar zusammenhängenden Wegen von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit bzw. Veranstaltung und zurück.
Über die Leistungen, die bei einem Arbeitsunfall in Anspruch genommen werden können, hatte der Angelfreund Jens Dümmler bereits in der Ausgabe der AiT Nr. 1/2005 auf Seite 19 informiert.
Die für die Allgemeinheit ehrenamtlich Tätigen, also auch die Fischereiaufseher, erhalten neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zusätzliche Geldleistungen (sogenannte Mehrleistungen).
Dazu hat der Bundesgesetzgeber den Unfallversicherungsträgern die Möglichkeit eingeräumt, für bestimmte Personengruppen in ihren Satzungen Mehrleistungen festzuschreiben.
Der für die Fischereiaufseher im Freistaat zuständige Unfallversicherungsträger ist die Unfallkasse Thüringen (UKT) in Gotha.
Dort steht Ihnen der Unterzeichnende unter der Telefon-Nr. 03621 – 777 200 für Rückfragen zur Verfügung.
Die Satzung der UKT sieht laufende Mehrleistungen vor bei Arbeitsunfähigkeit und beim Bezug von Renten. Darüber hinaus werden bei völliger Invalidität oder bei Tod einmalige Geldleistungen erbracht.
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind von den Ehrenamtsträgern nicht zu zahlen.
Die Aufwendungen trägt die Gebietskörperschaft, für die die Ehrenamtlichen tätig werden.
Sollte sich ein Arbeitsunfall ereignen, wäre dieser formlos der Unfallkasse Thüringen, Humboldtstr. 111, 99867 Gotha, Email info@ukt.de, Fax (36 21) 777 111 anzuzeigen; diese wird dann von Amts wegen tätig.

Klaus Nagel
Unfallkasse Thüringen
Fachbereichsleiter Leistungen

Publikationen Mitglieder

Es gibt bislang nur den dummen Spruch über die drei F´s der Deutschen. Ich bin der Meinung, dass die nachfolgenden fünf F´s den deutschen Anglern besser zu Gesicht stehen.

1.) Fangen
Es lassen sich alle rotfleischigen Fische (Bach-, Regenbogen-, Meer-, Seeforelle, Saibling, Lachs und Huchen) beizen. Also zunächst einen dieser Arten mit einer Länge von mindestens 40 cm fangen.

2.) Filetieren
Fisch filetieren und von sämtlichen Gräten und der Haut befreien.

Wenn der Fisch nicht ausgenommen ist, lässt er sich besser filetieren, da er nicht in sich zusammenfällt! Zum Filetieren ein Brett mit Klemme benutzen und widerspenstige Gräten mit einer kleinen Kombizange und viel Geduld entfernen.

Filets kurz mit kaltem Wasser abspülen und auf ein sauberes Geschirrtuch zum Abtropfen legen.

3.) Fischbeize herstellen
Die Grundbeize besteht aus 7 Anteilen Zucker und 3 Anteilen Salz und frischem Dill. Die Anteile können mit einem Esslöffel einfach abgemessen werden.

Der Phantasie und dem Geschmack sind keine Grenzen gesetzt. Die Grundbeize kann also verfeinert und der jeweiligen Geschmacksrichtung angepasst werden. Hierbei sollte jedoch zunächst maßvoll mit den Gewürzen umgegangen werden, um den Fischgeschmack nicht vollständig auszuhebeln. Der normale Zucker kann gegen Zuckerrohrzucker ausgetauscht werden. Der Beize kann Fenchel, Kümmel, Senfkörner, Chili, getrockneter Dill oder sonstiges zugesetzt werden. Für Faule gibt es die Beize auch fertig im Angelgeschäft oder über den Versand zu kaufen.

4.) Filets beizen
Die Filets auf Fischinnenseiten mindestens einen halben Zentimeter dick mit der Beize bestreuen und anschließend mit ausreichend frischen Dill belegen. Wer sich Dill portionsweise einfriert, hat das ganze Jahr über keine Not. Danach die Filets vorsichtig mit den bestreuten Seiten zusammenlegen. Diese Vorgänge macht man am Besten komplett auf dem Geschirrtuch, damit die Küche nicht mitgebeizt wird. Anschließend die zusammengeklappten Filets in eine Zippo-Tüte einbringen, die Luft herausdrücken, zusammenrollen und ordentlich verschließen. Wer ein Vakuumeinschweißgerät besitzt, nimmt natürlich dieses. Ein alter Hafenmeister gab mir einmal den Tipp, ein Glas Wodka oder Doppelkorn in die Tüte zu schütten. Warum auch nicht, wem es schmeckt, der sollte es ausprobieren.

Danach wird das Folienpaket in den Kühlschrank verfrachtet oder an einen kalten Ort gelegt und ausreichend beschwert (z. B. mit einem Ziegelstein). Das Paket ist drei Tage lang morgens und abends zu drehen und wieder zu beschweren. Die Beize durchzieht während des dreitägigen Vorgangs den Fisch und macht ihn geschmeidig und schmackhaft.

5.) Futtern
Nach drei Tagen können und müssen die Filets aus der Folie befreit werden. Die gebeizten Filets sind nun fertig. Meiner Erfahrung nach entfaltet der gebeizte Fisch erst einen Tag nach der Entnahme aus der Folie seinen vollen Geschmack. Gut schmeckt er in hauchdünnen Scheiben auf frischem Buttertoast mit Sahnemeerrettich. Der gebeizte Fisch sollte aber auch innerhalb der nächsten drei Tage aufgebraucht werden, falls er überhaupt so lange hält und nicht zwischenzeitlich von Feinschmeckern vernascht wurde. Während dieser drei Tage muss der Fisch kühl gelagert werden.

Tight Lines und guten Appetit wünscht

Jens Dümmler vom Traditionsverein im Fliegenfischen „John Horrocks“ Thüringen e.V.

Am 14. Januar 2006 fand die alljährliche Mitgliederversammlung und Beitragskassierung unseres Vereins in den Räumlichkeiten der Erfurter Fachhochschule statt. Auf der Tagesordnung standen einige wichtige Punkte, die mit einer beschlussfähigen Mehrheit von 87 anwesenden Mitgliedern abgearbeitet wurden. So galt es, neben allgemeinen Informationen zur Fangstatistik 2004, Besatzmaßnahmen und der Verbundkarte für 2006 auch wichtige vereinsspezifische Dinge, wie den Haushalt, eine notwendige Satzungsänderung, die Wahl des Vorstandes, Inhalte und Termine von Vereinsaktivitäten und Arbeitseinsätzen des vor uns liegenden Angeljahres abzuklären.

Gemäß der einstimmig beschlossenen Satzungsänderung werden künftig Vereinsmitglieder automatisch ausgeschlossen, die ihren Beitrag nicht bis zum 31. März des laufenden Angeljahres entrichtet haben.

Durch die Angelfreunde Frank Dittmann und Klaus Hübner geleitet, erfolgte die Wahl eines neuen Vorstandes. Vorsitzender ist nun der Angelfreund Jens Dümmler. Unser bisheriger und allseits bekannter Vereinsvorsitzender, Heinz Ambrosy, hatte bereits 2004 angekündigt, bei einer Neuwahl nicht mehr für ein Amt zur Verfügung zu stehen. Mit größtem Respekt für seine weitsichtige und jederzeit uneigennützige Führungsarbeit danken wir Heinz Ambrosy herzlich. Für das Fortbestehen unseres Vereines hat er Maßgebliches geleistet und wurde deshalb auch zum Ehrenmitglied des Traditionsvereins im Fliegenfischen „John Horrocks“ Thüringen e.V. ernannt.

Auch in diesem Jahr werden wir einiges an Vereinsaktivitäten anbieten. Für Interessierte sind detaillierte Informationen jederzeit über unsere Homepage abrufbar.

Dr. Jörn Krause / stellv. Vereinsvorsitzender

Sonstiges

„Bestandssituation der Äsche in Thüringen“ – Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat beim Staatlichen Umweltamt Suhl ein Gutachten zu den Äschenbeständen in Thüringen in Auftrag gegeben. (PDF)

„Belastungen der Fische durch den Angelvorgang“ von Prof. Kurt Schreckenbach und Dr. Uwe Brämick (Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam Sacrow (PDF)